Steuern sparen mit Denkmalimmobilien | fellowhome.de

Steuervorteil Denkmalimmobilie

Sie wollen Steuern sparen? Dafür haben Sie in Deutschland nur noch wenige Möglichkeiten. Zu den attraktivsten gehört der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie. Denkmalabschreibung heißt das Zauberwort. Denn mit ihr können Anleger einen Teil des Kaufpreises von der Steuer absetzen. Im Klartext heißt das, dass der Staat einen Teil der Immobilie bezahlt. Und das lohnt sich: Sanierungskosten machen bei Denkmalimmobilien oft einen großen Anteil am Kaufpreis aus. 

 

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Denkmalabschreibung

Wie funktioniert die Denkmalabschreibung?

Die Denkmalabschreibung regelt, dass der Anteil am Kaufpreis, der auf die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie entfällt, von der Steuer abgesetzt werden kann. In der Praxis können das 60 % und mehr sein. Von der Denkmalabschreibung profitieren können Eigennutzer und Kapitalanleger.

Wie rechnet sich die Denkmalabschreibung für mich persönlich?

Wie genau sich die Denkmalabschreibung auf Ihre finanzielle Situation auswirkt, kann Ihnen nur ein Steuerberater sagen. Wie ungefähr dieser Effekt aussieht, verrät Ihnen jetzt unser Steuerrechner.

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Welche gesetzlichen Grundlagen gelten bei der Denkmalabschreibung?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Denkmalabschreibung sind im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Die §§ 7h und 7i EStG regeln die Dauer und Höhe der Abschreibung für Kapitalanleger, § 10f EStG regelt die Denkmalabschreibung für Eigennutzer.

Unterschiedlich festgelegt ist, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum Kapitalanleger und Eigennutzer von der Denkmalabschreibung profitieren. Es gilt:

» Kapitalanleger können 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben.

» Eigennutzer können 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre abschreiben.

Wann greift die Denkmalabschreibung?

Die Denkmalabschreibung greift immer dann, wenn der Immobilienkauf vor Beginn der Sanierungsarbeiten liegt. Dabei ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:

  • der Abschreibung von „echten“ Denkmalgebäuden und
  • der Abschreibung von Gebäuden in sogenannten „Sanierungsgebieten“.


„Echte“ Denkmalgebäude

Sind Gebäude, die das Denkmalamt wegen ihrer besonderen Architektur oder Geschichte als Denkmalimmobilie beziehungsweise als Baudenkmal einstuft und in die örtliche Denkmalliste aufnimmt. In diesem Fall regelt der § 7i EStG die Denkmalabschreibung.

Die Denkmalabschreibung für Gebäude in sogenannten „Sanierungsgebieten“

Gilt, weil der Staat innerstädtische Quartiere erhalten und auf aktuellen Wohnstandard bringen will. Die Sanierung von Gebäuden, die in einem solchen Gebiets liegen, wird durch die Denkmal-AfA und die damit verbundenen Steuervorteile gezielt gefördert – auch wenn der Altbaubestand nicht die Kriterien für ein Baudenkmal erfüllt. Gesetzliche Grundlage für diese Art der Denkmalabschreibung ist der § 7h EStG.

Auf welcher Grundlage wird die Denkmalabschreibung erhoben?

Berechnungsgrundlage für die Denkmalabschreibung ist nicht der gesamte Kaufpreis, sondern nur der Teil, der für die Sanierung fällig wird. Das können aber 70 % und mehr sein.

Die Berechnung der Denkmalabschreibung im » Fellowhome-Steuerrechner geht immer von den Angaben des jeweiligen Bauträgers aus. Der Bauträger wiederum leitet die Höhe der Denkmalabschreibung ab aus 

  • dem Instandsetzungsaufwand
  • seinen Erfahrungswerten
  • der Gesamtkalkulation.

Jeder Bauträger muss seine Sanierungspläne vor Baubeginn mit dem Denkmalamt abstimmen. Damit wissen Anleger bereits ungefähr, wie hoch die Denkmalabschreibung sein wird. Vollständige Sicherheit haben sie allerdings erst mit der Denkmalbescheinigung und damit nach Abschluss der Sanierungsarbeiten.

Wer kann die Denkmalabschreibung nutzen?

Die Denkmalabschreibung kann jeder nutzen, der in der Bundesrepublik Deutschland Steuern zahlt. Voraussetzung ist, dass der Immobilienkauf vor Beginn der Sanierungsarbeiten liegt.

Kapitalanleger

Kapitalanleger, die ihre Immobilie vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre zu 100 % abschreiben. Die Denkmalabschreibung liegt in diesem Fall in den ersten 8 Jahren bei jeweils 9 % und in den darauffolgenden 4 Jahren bei jeweils 7 % des Sanierungsanteils.

Kapitalanleger, die den Immobilienkauf über ein Darlehen finanzieren, können außerdem auch die Schuldzinsen für ihr Darlehen von der Steuer absetzen und mit den Mieteinnahmen verrechnen.

Eigennutzer

Eigennutzer einer denkmalgeschützten Immobilie können den Sanierungsanteil über 10 Jahre zu 90 % abzuschreiben. Dabei liegt die Abschreibung bei jeweils 9 % des Sanierungsanteils jährlich.

Klingt gut? Ist es auch. Und das gesparte Geld können Anleger zum Beispiel weiter für ihre Immobilieninvestition nutzen. Um ein paar Quadratmeter Immobilie mehr zu kaufen. Oder um ein Bankdarlehen schneller zu tilgen und von den Zinsvorteilen zu profitieren, die viele Banken „Schnelltilgern“ bieten.

 

Schutz von wertvoller Bau- und Wohnkultur

Dass der Staat den Erwerb von Denkmalimmobilien finanziell unterstützt, hat einen guten Grund: Wertvolle Bau- und Wohnkultur soll gepflegt und erhalten werden. Denkmalschutz dient dem Kulturschutz – und wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbt, trägt zum Erhalt schützenswerter Bausubstanz bei. Ein Argument mehr, in eine denkmalgeschützte Immobilie zu investieren. Finden Sie nicht?

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