Berechnen Sie Ihre momentane Steuerbelastung!
Wie hoch ist Ihr (gemeinsames) zu versteuerndes Jahreseinkommen?
Geben Sie hier bitte Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ein. Das zu versteuernde Jahreseinkommen können Sie Ihrer letzten Steuererklärung entnehmen. Da unser Steuerrechner nur einen Anhaltspunkt für die steuerlichen Einsparmöglichkeiten liefert, können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen auch anhand Ihres Nettoverdienstes mal Anzahl der gezahlten Gehälter schätzen.
EUR
Sind Sie verheiratet?
Ja
Nein
Zahlen Sie Kirchensteuer?
Ja
Nein
In welchem Bundesland zahlen Sie Steuern?
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Ihre jährliche Steuerbelastung beträgt:
Diese Angabe beinhaltet die jährliche Einkommenssteuerbelastung einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Diese Angabe kann unter Umständen von der tatsächlichen Steuerbelastung differieren. Trotz aller Sorgfältigkeit bei der Erstellung unseres Steuerrechners können wir keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.
44.550
EUR
Sie können die Eckdaten des Beispiel-Objekts verändern:
Angenommener Kaufpreis
Hier können Sie den Kaufpreis Ihrer Wunsch-Immobilie eingeben oder aber einen theoretischen Kaufpreis, der zu Ihrer Lebenssituation passt. Er fließt in die Ermittlung der steuerlichen Einsparmöglichkeiten ein.
EUR
Altbausanierung
Neubauimmobilie
Bitte geben Sie an, ob es sich bei Ihrer Immobilie um eine steuerlich begünstigte Altbausanierung eines Baudenkmals bzw. eines Gebäudes in einem förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet handelt oder aber um einen Neubau. Dies hat Auswirkung auf die steuerliche Betrachtung.
Angenommene Höhe des Sanierungsaufwands
Die Höhe des Sanierungsaufwands bestimmt im Wesentlichen die Höhe der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Der Sanierungsaufwand kann erhöht steuerlich über 10 bzw. 12 Jahre abgeschrieben werden.
EUR
Berücksichtigen Sie als Kapitalanleger Darlehen und Mietrendite!
Kapitalanleger
Eigennutzer
Wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie als Eigennutzer erwerben, so können Sie den Sanierungsaufwand zu 90 % über 10 Jahre abschreiben. Als Kapitalanleger hingegen können Sie sogar den gesamten Sanierungsaufwand steuerlich abschreiben. Die ersten 8 Jahre mit jährlich 8 %, in den darauf folgenden 4 Jahren mit jährlich 7 %. Die voraussichtliche Höhe des Sanierungsaufwands wird bei den Objekten von FELLOWHOME automatisch angegeben – auf Basis der Angabe des Bauherrn.
Höhe des Eigenkapitals:
Aus der Höhe des Eigenkapitals errechnet der Steuerrechner die Höhe des Darlehens, das Sie für den Kauf der Immobilie einsetzen. Als Kapitalanleger können Sie die mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängenden Zinsaufwendungen von Ihren Mieteinnahmen absetzen. Ein hoher Darlehensanteil ist steuerlich also sinnvoll. Je höher der Darlehensanteil aber ist, umso höher ist in der Regel der zu zahlende Zins. Sprechen Sie also mit Ihrer Bank, welche Darlehenshöhe für Sie sinnvoll ist.
EUR
Angenommener Darlehenssatz:
Den voreingestellten Zinssatz für das Darlehen können Sie individuell anpassen. Ihre Bank nennt Ihnen gerne den für Sie passenden Zinssatz.
%
Angenommene Mietrendite:
Die Mietrendite ist eine Kennzahl, die Ihnen einen Anhaltspunkt zur wirtschaftlichen Rentabilität eines Immobilieninvestments gibt. Sie berechnet sich aus der jährlichen Nettokaltmiete geteilt durch den Kaufpreis. Der voreingestellte Wert entspricht einer sanierten oder neuen Immobilie in einer guten Lage. Sie können den Wert aber individuell anpassen. Der Steuerrechner ermittelt anhand der Mietrendite die jährlichen Mietzahlungen und somit die Einnahmen, denen dann die Abschreibung und die Zinsen zur Ermittlung des steuerlichen Einspareffekts gegenübergestellt werden. Bitte beachten Sie, daß ein vom Eigentümer der Immobilie vorgegebener Wert von Ihnen nicht verändert werden kann.
%
Angenommene Darlehenslaufzeit:
Wählen Sie die Darlehenslaufzeit entsprechend Ihren Anforderungen. Je länger die Laufzeit, umso geringer ist die monatliche Tilgung, die Sie für das Darlehen leisten müssen. Diskutieren Sie mit Ihrer Bank die für Sie optimale Laufzeit.
Jahre
Hier sehen Sie Abschreibung und neue Steuerbelastung:
AfA aus Sonderabschreibung
Die AfA aus Sonderabschreibung ist die zusätzliche Abschreibung auf den Sanierungsanteil, die Sie beim Erwerb einer Denkmalimmobilie oder einer Immobilie in einem förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet geltend machen können.
9.900,00
EUR
AfA aus Standardabschreibung
Die AfA aus Standardabschreibung kann bei jeder Immobilie geltend gemacht werden, wenn sie als Kapitalanlage zur Vermietung angeschafft wurde. Sie beläuft sich auf jährlich 2% (Baujahr nach 1924) bzw. 2,5% (Baujahr vor 1925) auf den Altbauanteil.
4.800,00
EUR
Zinsen aus Darlehen
Die Zinsen ergeben sich aus den gewählten Werten für die Eigenkapitalhöhe, woraus die Darlehenshöhe ermittelt wird sowie Zinssatz und Laufzeit. Die Zinsen stellen steuerlich Aufwand dar und werden den Mieteinnahmen gegenübergestellt. Ein sich ergebender Verlust reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen.
12.507,59
EUR
./. Mieteinnahmen
Die Mieteinnahmen berechnen sich aus der gewählten Mietrendite und sind steuerlich Einnahmen, von denen aber die Darlehenszinsen sowie die Abschreibung abgezogen werden.
14.000,00
EUR
Sonderausgabenabzug gesamt
Der gesamte Sonderausgabenabzug ermittelt sich aus der Höhe der Abschreibungen, den Zinsen aus dem Darlehen sowie den Mieteinnahmen. Ein sich ergebender Verlust reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen, ein Überschuss erhöht es.
13.207,00
EUR
Steuerbelastung nach Erwerb (erstes Jahr)
Durch die Reduzierung Ihres zu versteuernden Einkommens reduziert sich ihre Steuerbelastung nach Erwerb. Sollten Mieteinnahmen aber die Zinsen und die AfA übersteigen, so erhöht sich Ihr Einkommen – die Steuerlast steigt.
38.698
EUR
Steuerersparnis (erstes Jahr)
Die Steuerersparnis im ersten Jahr ist nur ein Anhaltswert und ersetzt in keinem Fall das Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
5.852
EUR
Herzlichen Willkommen beim FELLOW
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-Steuerrechner.
FELLOWHOME schließt jedwede Haftung bezüglich der Angaben des sogenannten Steuerrechners aus. Die mit ihm ermittelten Ergebnisse hinsichtlich der steuerlichen Belastung eines Teilnehmers und die Auswirkungen darauf bei Erwerb einer bestimmten Immobilie zu einem bestimmten Preis bei angenommener Miete und Finanzierungskosten, sollen lediglich einen groben Anhalt bieten. Keinesfalls aber können sie die Beratung durch einen Steuerberater auch nur teilweise ersetzen.
Hinweis nicht mehr anzeigen
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